Marken- und Medienrecht
a) Anforderungen an das Impressum einer Website
Fehlt im Impressum einer Website der ausgeschriebene Vorname des Geschäftsführers, kann dies einen erheblichen Verstoß gegen die Impressumspflicht begründen und Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern nach sich ziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2008, AZ. I-20 U 125/08).
Das Urteil zeigt einmal mehr, dass der Gestaltung des Impressums einer Website erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Streitwerte bei Auseinandersetzungen in diesem Bereich von Gerichten oft sehr hoch angesetzt werden und damit erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen können.
b) Markenrechtsverletzung durch AdWords bei Google
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Verwendung einer fremden Marke als so genanntes "AdWord" bei der Internetsuchmaschine Google eine unzulässige Benutzung dieser Marke darstellt, welche der Markeninhaber untersagen kann (BGH, Beschluss vom 22.01.2009, I ZR 125/07). Einer eigenen Stellungnahme enthielt hat sich der Bundesgerichtshof, deutete jedoch an, dass möglicherweise die Werbefunktion, nicht aber die Herkunftsfunktion, der Marke durch die Benutzung als AdWord beeinträchtigt sein könne.
Fehlt im Impressum einer Website der ausgeschriebene Vorname des Geschäftsführers, kann dies einen erheblichen Verstoß gegen die Impressumspflicht begründen und Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern nach sich ziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2008, AZ. I-20 U 125/08).
Das Urteil zeigt einmal mehr, dass der Gestaltung des Impressums einer Website erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Streitwerte bei Auseinandersetzungen in diesem Bereich von Gerichten oft sehr hoch angesetzt werden und damit erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen können.
b) Markenrechtsverletzung durch AdWords bei Google
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Verwendung einer fremden Marke als so genanntes "AdWord" bei der Internetsuchmaschine Google eine unzulässige Benutzung dieser Marke darstellt, welche der Markeninhaber untersagen kann (BGH, Beschluss vom 22.01.2009, I ZR 125/07). Einer eigenen Stellungnahme enthielt hat sich der Bundesgerichtshof, deutete jedoch an, dass möglicherweise die Werbefunktion, nicht aber die Herkunftsfunktion, der Marke durch die Benutzung als AdWord beeinträchtigt sein könne.
WebImPuls System
Mit unserem System WebImPuls verwalten Sie ganz einfach Ihre Internetseite selbst, ohne ständig eine Firma mit Änderungen beauftragen zu müssen.
An der durch uns einmalig eingerichteten Webseite können Sie nahezu alle folgenden Änderungen inhaltlicher Art selbst vornehmen.
- ohne Programmierkenntnisse
- Administration weltweit
- einfache Bedienung
- übersichtliche Menüführung
- Änderungen blitzschnell